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Außerordentliche Generalversammlung

Verkauf alter Platz, Neubau Kunstrasenfeld

Die Vorstandschaft hat satzungsgemäß zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 09.03.2018 eingeladen.

Grund hierfür war, dies war aus der veröffentlichten Tagesordnung zu ersehen, dass die Vorstandschaft, nach Abstimmung mit dem Beirat, beabsichtigt, den „alten Sportplatz“ zu verkaufen und auf dem Juniorenspielfeld einen Kunstrasenplatz zu erbauen. Darüber hinaus sollen die beiden Korbballfelder ebenfalls saniert und mit Kunstrasen belegt werden.

In einer ausführlichen Power-Point-Präsentation wurde zunächst der Ist-Zustand erläutert, sodann wurde auf die geplante Maßnahme eingegangen. Hierbei wurde auch erklärt, welcher Bedarf für den bestehenden Sportbetrieb besteht und wie sich der Bedarf zukünftig entwickeln kann.

Auf die Notwendigkeit der Sanierung der Korbballfelder wurde gesondert hingewiesen.

Die Kosten der Maßnahme wurden ausführlich erörtert. Ebenso die Finanzierung der geplanten Maßnahme unter Berücksichtigung des erzielbaren Verkaufserlöses und der möglichen Förderung durch den BLSV, und gegebenenfalls auch unter finanzieller Beteiligung der Gemeinde.

In der anschließenden Diskussion wurden alle anfallenden Fragen beantwortet, hierbei wurde seitens der Vorstandschaft klar herausgestellt, dass die Maßnahme ohne den Verkauf des Grundstücks nicht ohne Kreditaufnahme durchführbar ist. Es wurde betont, dass der Verein zwar gut finanziell aufgestellt ist, die Vorstandschaft aber nicht bereit ist, die Maßnahme ausschließlich über Kredite zu finanzieren.

Weitere Fragen zu dem Sportbetrieb und der Möglichkeit der Nutzung der Rasenplätze wurden ebenso ausreichend erläutert und beantwortet, wie die Frage nach dem gebotenen Kaufpreis.

Sodann wurde der nachfolgende Beschluss mit einer überragenden Mehrheit gefasst. Von den anwesenden Mitgliedern stimmten 130 für den Beschluss und 7 Mitglieder dagegen.

Die Vorstandschaft sieht sich durch den Beschluss nicht nur ermächtigt sondern auch bestätigt, im Sinne der Mitglieder für die Zukunft den richtigen Weg einzuschlagen.

„Die Vorstandschaft des TSV Bergrheinfeld wird ermächtigt, das Grundstück Flur-Nr. 276, – Nähe Jahnstraße, vorgetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Schweinfurt von Bergrheinfeld, Blatt 6515 (Alter Sportplatz/Koppel), zu veräußern und den Veräußerungserlös für die Herstellung eines Kunstrasen-Sportplatzes nebst Aufwärmfeld auf dem Juniorenspielfeld und die Sanierung der beiden Korbballfelder mit Kunstrasen zu verwenden.“